25.03.2024

Kreistag sagt Ja zur neuen Abfallgebührensatzung

Mehrheitlich ist der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. März, der Empfehlung aus dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz gefolgt und hat die Abfallgebührensatzung zum 1. Juli 2024 auf Grundlage der aktuellen Gebührenkalkulation beschlossen. Nachdem der Kreistag bereits die Umstellung auf vierwöchentliche Leerung der Restmülltonnen auf die den Weg gebracht hatte, sagte das Gremium auch mehrheitlich Ja zur verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem neuen Abfuhrturnus.

Das zuvor in den Gremien kontrovers diskutierte Thema nahm Landrat Jens Marco Scherf zum Anlass, Fakten zu präsentieren, die in der Öffentlichkeit mitunter falsch dargestellt wurden. So verwies der Landrat auf massive Kostensteigerungen im Bereich Entsorgung bei den Materialkosten, den Verbrennungskosten, den Transportkosten und den Personalkosten. Um die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger einigermaßen konstant zu halten, habe die Kommunale Abfallwirtschaft vor allem bei der Änderung des Abfuhrturnus des Restmülls einen Hebel gesehen, so Scherf. Er berichtete von positiven Erfahrungen anderer Gebietskörperschaften mit vierwöchiger Abfuhr, der „Luft in der Tonne“ angesichts durchschnittlicher Füllungen zu 80 Prozent, aber auch hohen Mengen von Material in der Restmülltonne, das in die Biotonne oder den gelben Wertstoffsack gehört. Nach intensiven Diskussionen in den Fraktionen, im Ausschuss und im Kreistag habe man schließlich mehrheitlich die vierwöchentliche Leerung beschlossen. Dies sei Grundlage für die Ausschreibung der Abfuhrleistungen gewesen mit der Folge, dass nun über die notwendigen Änderungen der Gebührensatzung gesprochen werden müsse.

Dabei handele es sich nicht um eine Einnahmenmaximierung zum Stopfen von Haushaltslöchern, stellte Scherf klar: „Der Kreistag ist rechtlich verpflichtet, die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren.“ Eventuelle Überschüsse aufgrund guten Wirtschaftens würden über die Gebührenkalkulation an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben, erklärte der Landrat. Auch werde die Leistung nicht halbiert, denn die Abholung der Restmülltonne sei nur eine von vielen Leistungen – dazu gehörten unter anderem die Abfuhr der Biotonne und der Papiertonne, ebenso die kostenlose Anlieferung von Grüngut und Abfall an den Grüngutplätzen und in den Wertstoffhöfen.

Von einer „Gebührenerhöhung durch die Hintertür“ könne man nicht sprechen, denn man habe stets die Kostensteigerung klar kommuniziert. Nun blieben die Gebühren für die Tonnen gleich, die Restmülltonne werde aber nur noch alle vier Wochen geholt. Wer es schaffe, durch bessere Sortierung und Abfallsparen seine Tonne weiter zu nutzen, für den ändere sich tatsächlich nichts, so Scherf. Nur wer aufgrund der vierwöchentlichen Abfuhr eine größere Tonne brauche, müsse mehr bezahlen – allerdings nicht das Doppelte.

Um einen Verbleib bei der kleineren Tonne zu ermöglichen, wurde vom Kreistag beschlossen, auf das bisher festgeschriebene Mindestvolumen von 7,5 Liter Abfall pro Person und Woche zu verzichten. Stattdessen empfehle man fünf Liter pro Person und Woche. Somit könne die vorhandene Restmülltonne weiter genutzt werden – was ein Anreiz zum sparsameren Umgang mit Müll sei. Das fördere auch die korrekte Trennung.

„Hätten wir alles so gelassen wie es zurzeit ist und wären mit einer noch drastischeren Erhöhung konfrontiert gewesen, wäre ein Versagen von Verwaltung und Landrat festgestellt worden“, beschrieb der Landrat die Alternative. Auch bei einer dreiwöchentlichen Leerung hätte man die Gebührenstruktur ändern müssen, so Scherf. Viele Menschen hätten sich in der Vergangenheit an ihn, Scherf, gewandt und geklagt, dass sie Abfall sparen und gewissenhaft trennen, dafür aber nicht belohnt werden. Nun reagiere man mit mehr Eigenverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger statt starrer Vorgaben. Deshalb müssen man die Gebührensatzung der korrekten Kalkulation anpassen.

In der anschließenden längeren Diskussion nutzten zahlreiche Kreistagsmitglieder die Möglichkeit, sich zu äußern und Fragen zu stellen. Zum weitaus größten Teil wurden dabei Argumente wiederholt, die bereits im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz ausgetauscht worden waren. Mehrheitlich war das Gremium der Auffassung, dass der nun gefundene Weg der richtige ist und dass man die Menschen ausführlich informieren muss. Sollte sich in den ersten Monaten der neuen Regelung herausstellen, dass nachgebessert werden muss, könne man laut der Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, Ruth Heim, „in begrenztem Umfang“ nachverhandeln. Aber, zeigte sie sich überzeugt: „Wir kriegen das hin.“

Die wichtigsten Punkte in der neuen Abfallgebührensatzung: Während die Gebühr für die Restmülltonne unverändert bleibt (aber die Leerung alle vier statt alle zwei Wochen erfolgt), ändern sich die Gebühren im gewerblichen Bereich: etwa die Gebühren für ungefährliche Abfälle, die verbrannt werden (+ fünf Prozent), die Anlieferung von Gartenund Grünabfälle kostet zehn Prozent mehr. Weil die Zerstückelung von angelieferten Wurzelstöcken sehr aufwändig und teuer ist, verlangt der Kreis hierfür künftig 110 Euro pro Tonne.

Ebenfalls mehrheitlich stimmte der Kreistag Maßnahmen im Zusammenhang mit der vierwöchentlichen Restmüllabholung zu. Demnach bekommen Haushalte, statt bisher 60 l Pflegevolumen eine kostenloses „“Pflegevolumen“ von 120 l. Die bisherigen 30 l pro Person und Woche bleiben also erhalten. Der Tausch der Pflegetonnen erfolgt ab Ende Mai 2024 automatisch im Rahmen einer Restmüllabfuhr. Die bisher genutzte Tonne wird soweit erforderlich im Zuge der Anlieferung mitgenommen. Die Eigenverantwortung will man stärken, indem Bürgerinnen und Bürgern ein Restmüllvolumen von fünf Litern pro Person und Woche empfohlen wird. Dies ist eine Abkehr von der bisherigen Regelung, wonach ein Restmüllvolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche verpflichtend war. Dementsprechend stellte die Abfallwirtschaft eine Pflicht-Restmülltonne in dieser Mindestgröße bereit. Nun ist lediglich festgelegt, dass die Restmülltonne so groß sein muss, dass der Abfall hineinpasst und der Deckel bei der Abfuhr geschlossen ist. Wer dennoch eine größere Tonne möchte, kann diese bereits vom 1. April an bei der Kommunalen Abfallwirtschaft ordern. Die Gebühren sind dann allerdings höher, werden aber erst vom 1. Juli an fällig.

Einstimmig sagte der Kreistag Ja zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz. Das derzeit in Collenberg stehende Fahrzeug ist 1995 in Wörth in Dienst gestellt worden und war 2013 in den Südspessart verlegt worden. Wie Marcel Fleckenstein (Abteilungsleitung Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung) sowie Kreisbrandrat Martin Spilger berichteten, fielen immer häufiger Reparaturen an, was auf Dauer unwirtschaftlich sei. Von den Kosten in Höhe von 950.000 Euro würden 210.210 Euro bezuschusst. Die Vergabe könne 2024 erfolgen, das Fahrgestell werde 2025 bezahlt und der Aufbau ein Jahr später, so dass der Wagen im Jahr 2026 in Dienst gestellt werden könnte. Landrat Jens Marco Scherf bezeichnete den Rüstwagen als „enorm wichtiges Gerät“ und so sagte auch der Kreistag einstimmig Ja zur Anschaffung. Bereits der Kreisausschuss hatte den Kauf empfohlen.

Abschied: Der Landrat gab bekannt, dass Kreisrat Frank Zimmermann (FDP) aus dem Landkreis Miltenberg wegziehen wird, so dass er auch sein Amt als Kreisrat niederlegen wird. Scherf sprach Zimmermann seinen Dank für die Arbeit im Kreistag und den verschiedenen Gremien aus.

Tanzlandkreis: Aus finanziellen Erwägungen sollte die Landkreisverwaltung laut Anregung aus dem Kreisausschuss klären, ob ein vorzeitiger Rückzug aus dem vom Bund geförderten Projekt Tanzlandkreis möglich ist. Laut Kommunaljurist Oliver Feil müsse man in diesem Fall mit der Rückzahlung von Fördergeld rechnen. Bislang seien das 60.000 Euro gewesen, auch habe man Eigenmittel von 23.000 Euro aufgewendet. Das Thema wird nochmals im Kreisausschuss behandelt.
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